Vor einigen Jahren wurde die Reform für die Berufsbilder des Altenpflegers, Gesundheits- und Krankenpflegers und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers vollzogen. Die neu gestaltete Pflegeausbildung spiegelt die veränderten beruflichen Anforderungen wider: So ist beispielsweise in Altenheimen auch Krankenpflege gefragt, während man sich in Krankenhäusern und Arztpraxen vermehrt um ältere Menschen kümmert. Darüber hinaus soll die Ausbildungsreform die Branche attraktiver machen, denn Nachwuchs wird dringend gebraucht - die Bevölkerung wird immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt.
Unterstützung und Hilfe für alle Altersstufen
Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese zum Beispiel in Pflegetechniken. Sie versorgen in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen zum Beispiel Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen 2 durch.
Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten verordnete Medikamente oder Injektionen und bereiten die Patienten auf operative Maßnahmen vor. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben, wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaẞ nahmen. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes ist ihre qualifizierte Mitarbeit wichtig.
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Das Berufsbild in Kürze:
1. Während der Pflegeausbildung lernen die Fachkräfte die Behandlungspflege und Betreuung von Menschen jeder Altersgruppe.
2. Im Jahr 2020 wurden unter der Berufsbezeichnung „Pflegefachkraft“ mehrere Fachrichtungen zusammengefasst.
3. Alle genannten Fachrichtungen für Pflegefachkräfte setzen einen staatlichen Abschluss voraus.
4. Pflegefachleute arbeiten in der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege. Sie sind in Krankenhäusern, Altenheimen, Arztpraxen, in der Hauskrankenpflege und bei ambulanten Pflegediensten tätig. Sie helfen Alten, Kranken und Verletzten bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege und anderen alltäglichen Verrichtungen. Zudem übernehmen sie therapeutische und einfache medizinische Aufgaben nach ärztlicher Vorgabe.