Wenn draußen das Wetter schön ist, beginnt für viele wieder der Fahrspaß auf zwei Rädern. Sind das Motorrad und die persönliche Schutzausrüstung überprüft, fehlt nur noch ein gültiges Kennzeichen. Denn wann die erste Ausfahrt des Jahres stattfindet, wird bei vielen Motorradfahrern nicht vom Wetter, sondern vom Saisonkennzeichen bestimmt - meist ist der Zeitpunkt Anfang März oder Anfang April. Saisonkennzeichen gibt es mit Gültigkeiten zwischen zwei und elf Monaten.
Wichtig zu wissen: ,,Das Motorrad darf sich außerhalb davon nicht auf öffentlichen Straßen befinden, es sei denn, es wird zur An- und Abmeldung oder zum TÜV bewegt", sagt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Und wenn ein Motorrad außerhalb der Saison gestohlen oder beschädigt wird? Dann greift der sogenannte Ruheversicherungsschutz", erklärt Johannssen weiter. Dabei wird die Vollkasko allerdings auf eine Teilkasko heruntergestuft - ein Diebstahl wird aber beispielsweise dennoch abgedeckt. txn