Während der Ausbildung reicht das Gehalt nicht immer aus, um das alltägliche Leben zu stemmen. Denn manchmal muss man für die Ausbildung oder das duale Studium von Zuhause ausziehen und eine eigene Wohnung oder ein Zimmer im Wohnheim finanzieren. In Deutschland gibt es genau für diese Fälle finanzielle Unterstützung. Wir geben einen Überblick über die gängigen Förderungen.
• Die Berufsausbildungshilfe (BAB)
Berechtigt ist zum Beispiel, wer an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmt, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf macht und nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil der Ausbildungsbetrieb von ihrem Wohnort zu weit weg ist, um jeden Tag hin- und herzufahren oder weil man bereits über 18 Jahre alt ist und dem Partner zusammenwohnt. Auch wer nicht mehr bei den Eltern lebt und mindestens ein Kind hat, hat Anspruch auf BAB. Aber Achtung: Wer eine schulische Ausbildung macht, bekommt keine BAB. Beantragt werden kann die Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit.
• Das Kindergeld
Eltern, deren Kind eine Ausbildung macht oder studiert bekommen Kindergeld bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Wohnt das Kind zu dieser Zeit schon nicht mehr bei den Eltern, muss das Kindergeld an den Nachwuchs weitergeleitet werden.
• Das Wohngeld
Wer bereits 18 Jahre alt ist, nicht mehr bei den Eltern wohnt und keine BAB bekommt, hat unter Umständen Anspruch auf Wohngeld. Vor allem dann, wenn der Antrag auf BAB mit der Begründung „dem Grund nach“ abgelehnt wurde.
Das kann der Fall sein, wenn man bereits seine zweite Ausbildung macht oder der Ausbildungsberuf nicht staatlich anerkannt ist. Zuständig ist die Wohngeldstelle des Wohnortes.
• Das BAföG
Bei einer schulischen Ausbildung hat man mitunter Anspruch auf BAföG, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. BAföG wird individuell für jeden Antragssteller berechnet. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung.
• Bildungskredit der KfW
Diese spezielle Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können nur Azubis beantragen, die bis zum ihrem Abschluss nur noch maximal 24 Monate haben. Und: Man muss mindestens 18 Jahre alt sein, aber nicht älter als 36 Jahre.
• Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Es gibt Situationen im Leben, auch von jungen Menschen, in denen man schnell Geld braucht. Hier greift der Paragraph 27 SGB II und das darin geregelte Notfalldarlehen. Als Notfall wird zum Beispiel angesehen, wenn eine Krankheit die Ausbildung verlängert und Förderungen, wie zum Beispiel BAföG, enden, bevor der Abschluss gemacht werden kann. dpa/tmn
Was ist ein anerkannter Ausbildungsberuf?
Manche Förderung erhält man nur, wenn man eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf macht. Doch was steckt hinter dem Begriff? Laut dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sind das „… beruflichen Tätigkeiten, die im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses im Dualen System erlernt werden können.“ Duales System meint, dass man an zwei Orten lernt: im Betrieb und der Berufsschule. Im Jahr 2022 gab es hierzulande 324 anerkannte Ausbildungsberufe. Dazu zählen zum Beispiel Bäcker, Zahnmedizinische Fachangestellte oder Metallbauer. Das Verzeichnis dieser Ausbildungsberufe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben. Sind nun nichtanerkannte Ausbildungsberufe etwas Schlechtes? Nicht unbedingt. Es gibt Gründe, warum eine Ausbildung (noch) nicht anerkannt ist. Nehmen wir das Beispiel des Yogalehrers: Die Ausbildung ist noch recht neu und es gibt keine Ausbildungsordnung. Daher handelt es sich um einen nichtanerkannten Ausbildungsberuf. Das kann sich aber natürlich ändern. Wichtig: Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, dürfen keine Ausbildung in einem nicht-anerkannten Ausbildungsberuf machen.