Wer ein Praktikum macht, will etwas lernen, Erfahrungen sammeln oder sich ganz einfach einen ersten Eindruck vom Berufsbild verschaffen. Fragen nach Bezahlung, Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch stehen in der Regel erstmal im Hintergrund. Damit aber die Praktikantin oder der Praktikant nicht als billige Arbeitskraft benutzt werden, hat der Gesetzgeber ihnen auch Rechte zugesprochen, wie etwa bei der Arbeitszeit, die im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden dauern darf (Arbeitszeitgesetz, Paragraf 3). Die maximale Arbeitsdauer liegt bei zehn Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit bei insgesamt 40 Stunden. Besonderer Schutz kommt Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren zu, deren tägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden begrenzt ist und nicht vor 6 Uhr morgens und abends um 20 Uhr sein darf. Für ein freiwilliges Praktikum sieht das Bundesurlaubsgesetz zwei Tage Urlaub pro Monat vor. Wer ein Pflichtpraktikum leistet, hat jedoch keinen Urlaubsanspruch. Auch für Praktikanten werden in der Regel Probezeiten vereinbart. Wie lange diese dauern, darf der Arbeitgeber entscheiden. Nach der Probezeit gilt, wie bei Arbeitnehmern auch, meist eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Wie lange ein Praktikum dauern darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Es gibt Mini-Praktika, vor allem während der Schulzeit, die nur eine Woche oder sogar nur einen Tag dauern. Auf der anderen Seite kann ein Praktikum auch ein ganzes Jahr dauern vor allem nach einem Studienabschluss sind Jahrespraktika keine Seltenheit.

Wer arbeitet, verdient auch Geld
Steht im Praktikum nicht die Ausbildung, sondern die Arbeitsleistung im Vordergrund, ist eine Vergütung nach dem Mindestlohn verpflichtend besonders, wenn die betreffende Person bereits ihr Studium oder ihre Ausbildung abgeschlossen hat. Natürlich gelten für Praktikanten auch Pflichten, besonders wenn es um die Lernbereitschaft und die Sorgfalt geht. Egal, ob freiwillig oder verpflichtend: Die Anweisungen des Arbeitgebers sind zu befolgen, die übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen. Im besten Fall identifiziert sich der Praktikant mit seiner Aufgabe und seiner Tätigkeit, doch gilt für ihn keine Rechtsstellung, in der er sich nach außen wie ein festangestellter Mitarbeiter benehmen darf. Am Ende des Praktikums kann der Praktikant von seinem Arbeitgeber nicht fordern, dass er in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wird.
Praktikum wird nicht zur Probezeit angerechnet
Oft stellt sich dann auch die Frage, ob die Zeit des Praktikums auf die Probezeit angerechnet wird. In der Rechtsprechung wurde in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. Die meisten Gerichte haben sich gegen eine Einbeziehung der Praktikumsdauer auf die Probezeit ausgesprochen. Die Begründung dafür lautet, dass das Praktikum einem anderen Zweck diene, als das darauffolgende Arbeitsverhältnis inklusive Probezeit. Die Gerichte gestehen dem Arbeitgeber während der Probezeit eine erneute Prüfung des Mitarbeiters unter anderen Gesichtspunkten und Anforderungen zu. Die Probezeit beträgt nach dem Ende des Praktikums gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch weitere sechs Monate. ab