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Coaching ist absetzbar
Sonderveröffentlichung

Qualifizierung und Weiterbildung Coaching ist absetzbar

Wer sich weiterbildet kann die Kosten steuerlich geltend machen. Doch nicht jede Fortbildung wird anerkannt.

Wer Weiterbildungen absetzen will, muss den Sinn und Zweck begründen können. Foto: Bacho Foto/stock.adobe

07.07.2025

Finanz-Coaching, Karriere-Workshop und Mindset-Training: Manch einer erhofft sich davon einen Impuls, um von der Stelle zu kommen. Trainings helfen weiter, sind aber teuer. Dass diese Kosten geltend gemacht werden können, kommt darauf an, ob das Coaching einen konkreten Bezug zur beruflichen Tätigkeit oder angestrebten beruflichen Tätigkeit hat“, sagt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Allgemeine Coachings, die etwa im Umgang mit Geld oder den eigenen Gefühlen schulen sollen, seien regelmäßig nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Ganz pauschal ließe sich aber nicht sagen, welche Coachings vom Finanzamt steuerlich anerkannt werden und welche nicht, so Nöll. Denn das hänge immer von der konkret ausgeübten Tätigkeit des Steuerpflichtigen ab.

Auch Kursbeschreibung als Nachweis aufheben

„Da die Kosten für Coachings schnell beträchtliche Höhen erreichen können, ist eine gute Nachweisführung für das Finanzamt wichtig“, rät Nöll. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die die Kosten für ein Coaching in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen wollen, sollten daher nicht nur die Rechnungen aufbewahren, sondern unbedingt auch die detaillierten Seminarunterlagen samt Beschreibung des Kurses. Denn diese könnten dem Finanzamt die erforderlichen Hinweise zum beruflichen Bezug liefern. pm