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Gut gerüstet für den Wandel
Sonderveröffentlichung

Qualifizierung und Weiterbildung Gut gerüstet für den Wandel

Qualifizierungschancengesetz: Die Weiterbildungsförderung soll allen Angestellten helfen, die von Veränderungen im Job betroffen sind.

Weiterbildung ist der Schlüssel zum Erfolg. Foto: Christin Klose/dpa-mag

07.07.2025

Die Arbeitswelt verändert sich ständig, stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen und verlangt die Bereitschaft, sich weiterzubilden. Zwar sieht der Gesetzgeber die Verantwortung für die betriebliche Weiterbildung vorrangig beim jeweiligen Arbeitgeber. Doch sollen behilfliche Maßnahmen auch arbeitsmarktpolitisch unterstützt werden.

Mehr Menschen haben jetzt Anspruch auf Weiterbildung

Das Qualifizierungschancengesetz soll diesen Wandel aktiv gestalten und regelt vor allem die Weiterbildungsförderung für Angestellte. Die Weiterbildungsförderung zielt auf alle Personen, die im Arbeitsleben vom Strukturwandel betroffen sind oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeiten. Bis vor einigen Jahren wurden insbesondere nur Menschen ohne hohe Qualifikation, Arbeitslose und ältere Beschäftigte bei der Fortbildung gefördert. Seit 2020 wurde die Förderung verbessert. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können in Voll- oder Teilzeit durchgeführt werden. Dies gilt auch, wenn ein Berufsabschluss das Ziel ist. Voraussetzung dafür ist Arbeitslosigkeit oder der drohende Verlust der Arbeit und die Beratung durch die Agentur für Arbeit, beziehungsweise das Jobcenter, sowie die Notwendigkeit der Maßnahme. Einen pauschalen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es jedoch nicht, mit Ausnahme der Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss.

ohne Berufsabschluss. Neben der Zahlung von Weiterbildungskosten wurden die Möglichkeiten für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei Weiterbildungen erweitert. Beides ist grundsätzlich an eine Beteiligung durch den Arbeitgeber gebunden und in der Höhe abhängig von der Unternehmenshöhe. Gleichzeitig vereinfacht das Qualifizierungschancengesetz den Zugang zum Arbeitslosengeld. Damit können Personen Arbeitslosengeld erhalten, die in einem Zeitraum von 30 Monaten Versicherungszeiten von zwölf Monaten aufweisen können. Das Gesetz senkt außerdem den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung.

1. Förderung der Weiterbildung: Das Gesetz erleichtert den Zugang zu finanziellen Förderungen für berufliche Weiterbildungen, insbesondere für ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren) und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.

2. Bildungsgutscheine: Arbeitnehmer können Bildungsgutscheine erhalten, mit denen sie anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen bei zugelassenen Bildungsträgern absolvieren können.

3. Weiterbildung während Kurzarbeit: Das Gesetz ermöglicht es, während Phasen der Kurzarbeit Weiterbildungen durchzuführen, um die Beschäftigten besser auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten.

4. Verlängerung der Bezugsdauer von Leistungen:
Es gibt Regelungen zur Verlängerung von Leistungen der Arbeitsförderung während der Qualifizierung. pm