Jedes Bundesland regelt Bildungsurlaub anders
Bildungsurlaub ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, ebenso, welche Form anerkannt ist. Zum Teil nennt sich das Konzept auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Bayern und Sachsen gibt es grundsätzlich kein Recht auf Bildungsurlaub, trotzdem kann man seinen Arbeitgeber fragen, ob eine Unterstützung möglich ist. „Wenn man seinem Chef plausibel machen kann, dass es nützlich ist für die Arbeit, ist das immer ein gutes Argument“, sagt Till Bender, Sprecher der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Dann könnten eventuell auch die Kosten anteilig übernommen oder Überstunden abgebaut werden. Grundsätzlich liegen die Gebühren für die Seminare beim Arbeitnehmer.
Was will ich und was bringt mich weiter?
Aber wie wählen Berufstätige nun aus der Vielzahl der Angebote etwas Passendes aus? Im ersten Schritt gilt es zu überlegen, worauf man Lust hat und was einen beruflich oder privat weiterbringt. Vielleicht ist ein solcher Kurs auch ein gutes Plus für die nächste Gehaltsverhandlung, wenn Beschäftigte sich Fähigkeiten erarbeiten, die einen Karrieresprung ermöglichen. Seiten wie die des DGB-Bildungswerks, „InfoWeb Weiterbildung“ oder „Bildungsurlauber.de“ helfen dabei, sich einen guten Überblick über Angebote und Fristen sowie Voraussetzungen zu verschaffen. Zudem sollte man darauf achten, dass der Bildungsträger beziehungsweise der Kurs entsprechend zertifiziert ist. Im Zweifelsfall können Interessierte beim Anbieter nachfragen. In jedem Bundesland gibt es zudem unterschiedliche Fristen, bis wann man den Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber eingereicht haben muss. Wichtig sei auch eine Absprache im Team und mit den Vorgesetzten, wann es zeitlich passt. „Erklären Sie Ihre eigene Motivation“, rät Körber. Nach einem erfolgreichen Seminar könne man beispielsweise dem Team über die erlangten Erkenntnisse berichten, falls es zur Arbeit passt. Kurzfristig fehle zwar dem Arbeitgeber eine Person, langfristig sei es jedoch eine sinnvolle Investition, auch um die Beschäftigten zu motivieren und für andere attraktiv zu werden. In manchen Bundesländern bekommt der Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung bei ehrenamtlichen Themen.
Ablehnung nur unter bestimmten Voraussetzungen
Einfach ablehnen können Arbeitgeber den Bildungsurlaub in der Regel nicht. Es gebe festgelegte Gründe, so Till Bender: Wenn etwa ein Drittel der Beschäftigten in dem Jahr bereits Bildungsurlaub genommen hat, dann kann man keinen mehr beantragen. In Baden-Württemberg dürfen nur zehn Prozent der Beschäftigten pro Jahr in den Bildungsurlaub. „Wenn es tatsächlich hart auf hart kommt, kann man mit einem Eilverfahren gegen die Ablehnung vorgehen“, sagt Bender. Wurde der Bildungsurlaub abgelehnt, muss der Arbeitgeber den Antragsteller aber je nach Bundesland beispielsweise zu einem anderen gewünschten Zeitraum bevorzugt freistellen. Falls es in einem Jahr gar nicht klappt, können in einigen Ländern sogar die Bildungsurlaubstage zweier Jahre addiert werden. Die Kosten für einen Kurs oder ein Seminar sind indes von der Steuer als Werbungskosten absetzbar, wenn es einen beruflichen Zusammenhang gibt. „Kurse wie Yoga oder Achtsamkeit werden sogar von vielen Krankenkassen bezuschusst“, weiß Körber. dpa/tmn
Info
Über die gesetzlichen Grundlagen zum Thema Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern können sich Interessierte etwa auf den Seiten des InfoWeb Weiterbildung des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF) informieren. Dort finden sich zudem passende Datenbanken zur Veranstaltungssuche für jedes Bundesland. Auch die Kultusministerkonferenz hat eine entsprechende Übersicht über die Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer zusammengestellt.