Das zahlt ja die Versicherung, denkt sich so mancher Unfallverursacher. Doch was zahlt diese? Das kommt auf die Art der Versicherung an.
Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung
Jeder Fahrzeughalter in Deutschland muss eine Kfz-Haftflachversicherung haben. Diese ist für die Entschädigung der Unfallopfer zuständig. Zu den Kosten, die diese Versicherung übernimmt, gehören zum Beispiel: Abschleppkosten, Reparaturkosten, Wertminderung, Kosten für den Mietwagen oder auch Behandlungskosten oder Verdienstausfall. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme legt fest, bis zu welcher Summe der Versicherer die Kosten für einen Schaden übernehmen muss. Das sind: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und bis zu 1 220 000 Euro für Sachschäden. Man kann mit seiner Versicherung aber auch höhere Deckungssummen vereinbaren.
Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung ist freiwillig. Während die Teilkasko Schäden durch Brand, Unwetter oder Hagel übernimmt, zahlt die Vollkasko auch bei Vandalismus oder Schäden, die man selbst verschuldet hat. am