• Achten Sie darauf, dass Sie 100 Prozent des Ihnen zustehenden Ersatzes erhalten. Denken Sie zum Beispiel an die Kosten für das Bergen und/oder Abschleppen, die Kosten für Ihre Mobilität während des unfallbedingten Fahrzeugausfalls, an Reparaturkosten und Schmerzensgeld oder Heilbehandlung bei Personenschäden.
• Oft wird Unfallgeschädigten nahegelegt, die Vertrauenswerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Wir empfehlen Ihnen, der Hersteller-Werkstatt Ihres Vertrauens den Vorzug zu geben – so ist die Reparatur auf bestmöglichen Werterhalt ausgerichtet.
• Verzichten Sie nicht darauf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten, auch wenn Ihnen ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung empfohlen wird.
Kompetenter Ansprechpartner im Schadensfall.
Damit Sie im Schadenfall schnellstmöglich wieder in Ihrem Fahrzeug sitzen, steht Ihnen unser Team als kompetenter Ansprechpartner für die Instandsetzung Ihres Fahrzeugs zur Verfügung. Wir sorgen für ein passendes Ersatzfahrzeug, während unser qualifiziertes Serviceteam sich um die Reparatur Ihres Fahrzeugs kümmert.