Erste Hilfe in der Pandemie
Sonderveröffentlichung

Verkehrsunfall – was nun? - Münsingen Erste Hilfe in der Pandemie

Beatmung und Herzdruckmassage können Leben retten. Doch was ist, wenn man Angst vor einer Infektion hat?

Erste Hilfe ist wichtig – auch und gerade in Corona-Zeiten. Durch ein paar richtige Tipps besteht auch kein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Foto: ADAC

24.01.2022

Schnelle Erste Hilfe ist bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand oder nach einem Verkehrsunfall überlebenswichtig, schreibt der ADAC. Durch das Einmaleins der Wiederbelebung „Prüfen, Rufen, Drücken“ werden erste lebensrettende Maßnahmen eingeleitet. Allerdings obliegt es insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie der helfenden Person, ob eine Herzdruckmassage durchgeführt wird.Schutz der eigenen GesundheitDenn am Unfallort gibt es aktuell seitens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Fachbereich Erste Hilfe klare Vorschriften. „Jeder und jede muss im Rahmen der Zumutbarkeit und ohne erhebliche eigene Gefährdung Erste Hilfe leisten“, heißt es dort etwa für Erste Hilfe im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie. An erster Stelle stehe aber die Sicherheit des Helfenden. Wenn möglich, sollte laut DGUV der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden. Das sei aber bei Verletzungen häufig nicht möglich. „Bei direktem Kontakt sollten beide einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der Helfende sollte Mund und Nase des Betroffenen abdecken und Einmalhandschuhe tragen“, sagt Notfallsanitäter Philipp Willmann. Außerdem muss man nach der Ersten Hilfe die Hände gründlich reinigen und idealerweise desinfizieren.

Atem kontrollieren und Notruf absetzen

„Man sollte nicht, wie bisher in den Nahbereich, also Gesicht an Gesicht gehen, um den Luftzug zu hören und zu fühlen“, erläutert Willmann, sondern erst einmal nach Überstrecken des Kopfes durch Anheben des Kinns schauen, ob der Brustkorb sich hebt und senkt. „Wenn keine normale Atmung feststellbar ist, muss man sofort den Notruf wählen und mit der Reanimation beginnen.“

Mund und Nase bei Beatmung abdecken

Und wie sieht es nun mit der Mund-zu-Mundbeatmung in Zeiten von Corona aus? Tatsächlich muss der Helfer bei einem Atemstillstand selbst entscheiden, ob er beatmet oder nicht. Es liegt in seinem Ermessen. Wenn er es tut, lautet die offizielle Empfehlung: Mund und Nase des Betroffenen zusätzlich mit einem luftdurchlässigen Tuch im Sinne einer „Mund-Nasen-Maske“ zu bedecken. pm