Bunte Funken am Nachthimmel, ohrenbetäubendes Scheppern, das euphorisiert: In Deutschland wird es knallen, Silvester kann richtig gefeiert werden. Ein paar Tipps für einen entspannten Abend.
Sicher in den Abend starten - Balkon und Wohnung schützen
Damit verirrte Raketen auf Balkons und in Wohnungen nicht für Schäden sorgen, sollte man vorab ein paar Handgriffe tätigen: Alles, was Feuer fangen kann – beispielsweise verwaiste Sonnenschirme, trockene Weihnachtsbäume, Pappverpackungen und Co. –, sollte vom Balkon verschwinden, heißt es vom Deutschen Feuerwehrverband. Außerdem sollten Fenster, Balkontüren und Luken geschlossen werden. Sicher ist sicher.
Wer zahlt für Silvesterschäden am Auto?
Wenn man Glück hat, meldet der Verursacher sich von alleine, dieser ist haftbar. Das dürfte allerdings eher selten passieren. Nur die Teil- oder Vollkaskoversicherung springen dann überhaupt ein. Die einfache Kfz-Haftpflicht leistet hier nicht, heißt es vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Teilkasko zahlt, wenn die Explosion eines Feuerwerkskörpers das Auto in Brand setzt oder beschädigt. In der Regel außerdem für Glasbruch. Die Vollkasko leistet auch bei Vandalismus.
Was tun, wenn ein Böller in der Hand explodiert?
Böllern macht nicht nur Spaß, es ist nun mal auch ein Spiel mit dem Feuer. Wenn Ihnen oder jemandem in Ihrem Umfeld ein Körperteil, etwa ein Finger, abhanden kommt, versuchen Sie, an folgende Checkliste von Prof. Peter Sefrin, Bundesarzt beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), zu denken:
• Die Wunde gut versorgen. Dafür ein keimfreies Stück Stoff auf die Blutung drücken, gegebenenfalls einen Druckverband anlegen
• Abgetrennten Körperteil in ein keimfreies Stück Stoff wickeln, Körperteil vorher nicht waschen oder reinigen
• Bündel in einen Plastikbeutel packen, diesen fest verschließen
• Beutel mit Amputat in einen zweiten Plastikbeutel tun, dieser muss mit Eis und Wasser gefüllt sein
• Wichtig: Beutel mit dem Körperteil sollte unter der Wasseroberfläche liegen – das Amputat darf nicht nass werden
• Und jetzt schnellstens in die Notaufnahme fahren
Taub oder Tinnitus - das gilt bei Schäden am Ohr
Bis zu 175 Dezibel, das ist noch deutlich lauter als ein Presslufthammer, können explodierende Feuerwerkskörper erreichen. Keine Kur für die Ohren. Was tun, wenn auf den Knall Taubheit oder Tinnitus folgen? Wer unsicher ist, ob das Trommelfell Schaden genommen hat, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass kein Wasser ins Ohr gelangt, heißt es von der Uniklinik Ulm. Sofort in die Notaufnahme muss man bei Ohrgeräuschen oder einem dumpfen Gefühl im Ohr eher nicht. Oft legen sich die Beschwerden, wenn man dem Ganzen etwas Zeit gibt. Gehen sie jedoch nicht zeitnah weg, sollte man einen HNO-Arzt aufsuchen. dpa