Das ändert sich im neuen Jahr
Sonderveröffentlichung

Weihnachts- und Neujahrsgrüße Das ändert sich im neuen Jahr

Geld: Mindestlohn und Bürgergeld steigen, Cannabis soll legal werden. 2024 treten viele Reformen in Kraft, die auch die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo gibt es Einschnitte?

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. JaFoto: Jan Woitas/dpa nuar 2024 von 12 auf 12,41 Euro steigen.

27.12.2023

Im neuen Jahr steigen der Mindestlohn und das Bürgergeld. Restaurantbesuche könnten allerdings teurer werden, und das Heizungsgesetz tritt in Kraft. Ein Überblick, was auf Verbraucherinnen und Verbraucher 2024 zukommt: 

Höherer Mindestlohn: Er steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.

Höhere Minijob-Grenze: Ebenso steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Bürgergeld steigt deutlich: Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende ist das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Einkommenssteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11 604 Euro liegen, zuletzt wurde von 11 784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Es können sich noch Änderungen ergeben. 

Kürzungen beim Elterngeld: Das soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200 000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze bei 150 000 Euro liegen. Das ist jedoch noch nicht endgültig beschlossen.

Mehr Geld für Pflegekräfte: Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

Heizungen bei Neubauten: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

Azubilohn: Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. 

CO2-Preis: Der CO2 -Preis steigt zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

Pflegegeld steigt: Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage.

Pflegekasse erhöht Zuschläge: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Cannabis soll legal werden: Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen es bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau sein. Drei Pflanzen dürfen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs möglich werden. Der Bundestagsbeschluss steht noch aus.

Weitere voraussichtliche Änderungen betreffen etwa die Energiepreisbremsen, das Deutschlandticket, die E-Auto-Förderung, die Vorschriften für Winterreifen und die Blackbox fürs Auto. Gutverdienende sollen 2024 höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beiträge für Gebäude- und Autoversicherungen werden wohl steigen. Ebenso steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt. Ab April soll es einen Klinik-Atlas geben. Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, E-Rezepte auszustellen. In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden. Vanessa Reiber und Thomas Seythal, dpa