Die Früherkennungsuntersuchungen sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt. Gesetzlich versicherte Personen haben einen Anspruch auf diese Leistungen:
Untersuchungen nach Alter und Geschlecht
Von 18 bis 35 Jahre (Frauen und Männer): ein einmaliger, allgemeiner Gesundheits-Check-up in der Hausarztpraxis ab 20 Jahren (Frauen): einmal pro Jahr eine Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, bis 25 bei Frauen ein jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien. Ab 30 Jahren (Frauen): Zur Krebsvorsorge kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung bei Gynäkolog:innen hinzu. Ab 35 Jahren (Frauen): alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test. Ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes in der Hausarztpraxis. Einmalig ein Screening auf eine Hepatitis-B- und -C-Virusinfektion. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern. Liegt der letzte Check-up keine drei Jahre zurück, kann das Screening übergangsweise auch separat erfolgen. Ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen. Ab 45 Jahren (Männer): jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata beim Urologen, bei Ärzten für Allgemeinmedizin oder Internisten. Ab 50 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs und zwar als jährlichen Test auf verborgenes Blut im Stuhl.
Ab 50 Jahren (Männer): Früherkennung von Darmkrebs und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren in einer Praxis für Gastroenterologie. Ab 50 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs und zwar wahlweise alle 2 Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren. Ab 50 bis 75 Jahren (Frauen): Zur Früherkennung von Brustkrebs erfolgt alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening. Der Anspruch endet mit dem 76. Geburtstag. Seit 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening Einheit anmelden. Dort wird geprüft, ob die Frau schon wieder anspruchsberechtigt ist. Die letzte Früherkennungs-Mammografie muss bei dieser Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein. Seit Januar 2025 werden Frauen zwischen 70 und 75 Jahren meldebasiert per Post eingeladen und müssen sich nicht mehr selbst beim wohnortnahen Screening melden. Voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 werden alle Frauen ab 70 Jahren eine schriftliche Einladung erhalten. Ab 65 Jahren (Männer): einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen (Erweiterung) der Bauchschlagader bei bestimmten Hausarztpraxen, Urologen, Internisten und Chirurgen mit entsprechender Genehmigung der kassenärztlichen Vereinigung.
Neu: Vorsorgeuntersuchung für starke Raucher
Raucher haben ab dem 1. April 2026 Anspruch auf eine jährliche Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie, sofern sie zur Risikogruppe gehören. Anspruchsberechtigt sind gesetzlich krankenversicherte Personen zwischen 50 und 75 Jahren mit starkem Zigarettenkonsum über eine Dauer von mindestens 25 Jahren und von mindestens 15 „Packungsjahren Ein Packungsjahr entspricht dem Rauchen einer Packung Zigaretten (20 Stück) pro Tag über ein Jahr hinweg. Rauchpausen innerhalb dieser Zeit dürfen nicht länger als zehn Jahre gewesen sein. ab