Kontakte gelockert
Neben den Lockerungen in den Geschäften, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen wurden auch die Kontaktbeschränkungen gelockert: Es dürfen sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten treffen (Kinder bis einschließlich 13 Jahren sowie Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Paare zählen als ein Haushalt).
Mit Freunden ausgehen
Was spricht also gegen einen gemeinsamen Restaurantbesuch oder einen Einkaufsbummel mit Freunden. Übrigens ist auch die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben.
Neben der Gastronomie dürfen auch Kantinen und Cafeterien wieder öffnen. Touristische Übernachtungen sind ebenfalls wieder erlaubt. (Negativer Test alle drei Tage oder Impf-/Genesungsnachweis erforderlich). Auch Reisebusse, Ausflugsschiffe oder Seilbahnen können begrenzt wieder starten. Kulturveranstaltungen im Freien sind möglich mit 100 Besuchern. Veranstaltungen im Profi- und Spitzensport sind mit bis zu 100 Zuschauern möglich. Kontaktarmer Sport im Freien ist mit maximal 20 Personen erlaubt. Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Büchereien sowie Zoos und botanische Gärten dürfen öffnen. Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel Minigolfanlagen) können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden.
Ab ins Schwimmbad
Freibäder und Badeseen dürfen öffnen. Das Ehinger Freibad etwa startet mit Hygienekonzept am 1. Juni den Badebetrieb. re