Sich vor dem geplanten Neuwagenkauf umfassend beraten lassen, dem Liebsten oder sich selbst mit einem schönen Schmuckstück Freude machen – die Wünsche sind vielfältig! Dank der sinkenden Inzidenzzahlen geht nun wieder einiges. Darauf haben wir alle sehnsüchtig gewartet! Denn die Corona-Pandemie hat unser aller Leben leider auf den Kopf gestellt – viele liebgewonnene Dinge waren nicht mehr möglich.
Kundentreue in Krisenzeiten
Die Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister haben aber nicht nur durch fehlende soziale Kontakte und durch das nicht mehr mögliche persönliche Miteinander mit den Gästen oder Kunden gelitten, sondern auch durch immense finanzielle Einbußen. Aber gerade sie sind es, die vor Corona mit einem hervorragenden Kundenservice unser Leben bereichert und verschönert haben.
Jetzt sind wir gefragt, die Kundentreue vieler, über die sich die heimischen Händler und Gastronomen während dem Lockdown und der damit verbundenen gravierenden Einschränkungen gefreut haben, auch weiter zu praktizieren. Nach dem langen Lockdown ist vieles wieder möglich, allerdings mit Einschränkungen. Aber lassen Sie sich davon nicht abschrecken – das helle Licht am Horizont ist schon zu sehen!
Erlaubt ist im Handel bei Inzidenzen unter 100 aktuell wieder Click & Meet: Das bedeutet, ohne Testkonzept darf ein Kunde pro 40 Quadratmeter Ladenfläche in das Geschäft. Mit einem Testkonzept dürfen (ebenfalls pro 40 Quadratmeter) zwei Kundinnen oder Kunden ohne Voranmeldung in das Geschäft. Und sofern die Inzidenz unter 50 fällt, und die Aussichten dafür sind mehr als gut, ist im Einzelhandel das Einkaufen auch ohne Termin und festes Zeitfenster möglich. Auch die Testpflicht entfällt dann laut Vorgaben der Landesregierung. Zulässig sind demnach bei einer stabilen Inzidenz unter 50 unter anderem ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Und der Besuch im Lokal?
Eingelassen werden Getestete, Geimpfte oder Genesene. Was heißt, ins Lokal darf, wer einen tagesaktuellen negativen Test vorweist, geimpft oder genesen ist. Die Öffnungszeiten sind auf 6 bis 21 Uhr beschränkt. Innen ist auch Betrieb erlaubt, aber nur mit einem Gast je 2,5 Quadratmeter Fläche, außen entfällt die Personenbegrenzung. re