Schwellenwert entscheidet
„Click & Meet“ ist möglich, weil der Inzidenzwert im Landkreis Reutlingen in den letzten Tagen konstant niedrig ist und unter dem Schwellenwert von 150 liegt. Für den Handel bedeutet dies eine echte Perspektive, sind doch seit der letzten Öffnungsphase im März einige Wochen ins Land gegangen, in denen nur wenig Umsatz gemacht werden konnte.
Hinter den Geschäftsleuten liegt, wie hinter allen vom harten Lockdown Betroffenen, eine harte Zeit. Eine Zeit, die viele an den Rand der wirtschaftlichen Existenz brachte. Besonders kleinere Unternehmen und Selbstständige mussten (und müssen) fürchten, dass die durch die Corona-Pandemie weltweit ausgelöste Krise ihrem Betrieb ein Ende setzen könnte.
Der Rückblick auf 2020 und 2021 zeigt: Monatelang hatten viele keine Einnahmen mehr, mussten aber die weiter laufenden Kosten für Mieten, Pacht, Waren und Gehälter weiter tragen. Der Staat versprach Unterstützung, doch längst nicht jeden hat die dringend notwendige Hilfe auch erreicht. Und längst nicht jeder Betrieb konnte und kann Ansprüche geltend machen.
Mehr Online-Angebote
Elementare Fragen bestimmten den Alltag, alles drehte und dreht sich darum, wie man seinen Betrieb, wie man sein Geschäft durch die Krise bringen kann. Gesucht waren daher seit Beginn der Pandemie gute Ideen, aber oft auch der Zusammenschluss mit anderen vom Lockdown Betroffenen.
Eine Möglichkeit, etwas Geld zu verdienen – und dies auch für die regionalen Händler – war die Ausweitung des eigenen Online-Handels. Denn viele Kunden nutzten gerne die Möglichkeit, beim Geschäft um die Ecke online zu bestellen und sich die Waren und Produkte nach Hause liefern zu lassen. Daneben ergab sich die Möglichkeit des „Click & Collect“, sozusagen die Vorstufe des „Click & Meet“. Auch hier konnten die Kunden online oder telefonisch benötigte Dinge bestellen und dann selbst an der Ladentür abholen.
Mit „Click & Meet“ hingegen ist nun der Einkauf vor Ort wieder möglich, das Angebot bietet den Unternehmen zugleich eine Perspektive, den Umsatz zu steigern und den direkten Kontakt zu den Kunden wieder aufzunehmen. Voraussetzung allerdings ist neben der Terminabsprache die Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen. Außerdem müssen die Kunden bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 150 ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alternativ hierzu kann der Kunde im Ladengeschäft eine Impfdokumentation oder die Bestätigung einer überstandenen Infektion vorlegen. mcj