Entscheidender Wert: 150
Dazu müssen die Inzidenzwerte an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 150 liegen – im Kreis Reutlingen ist dies am Dienstag der Fall gewesen. Dann dürfen die Händler ihre Kunden unter den Bedingungen von „Click & Meet“ emfpangen. Neben der Vereinbarung des persönlichen Termins müssen die Kunden für den Besuch im Ladengeschäft auch einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen. Dafür können beispielsweise die kostenlosen Bürgertests genutzt werden.
Die Stadt Münsingen plant, ihre Testkapazitäten auszuweiten, eine private Firma will Tests auf dem Parkplatz der Beutenlayhalle ohne vorherige Terminvereinbarung anbieten. Das Ergebnis wird dann auf das Smartphone geschickt. Dadurch entfallen die Wartezeiten. Die Pflicht zu einem Schnelltest geht auf die bundesweit einheitlichen Regelungen seit dem 24. April zurück, zu deren Einhaltung alle Länder verpflichtet sind.
Auf deutliche Ablehnung stoßen allerdings die genannten Auflagen, nämlich das „Click & Meet“ im Einzelhandel mit einer flächendeckenden Testpflicht für Kundinnen und Kunden zu kombinieren, bei der IHK Reutlingen. „Wir dürfen es den stark gebeutelten Betrieben im Handel nicht noch schwerer machen“, kritisierte Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Epp. „Click & Meet“ lasse sich gut mit einer elektronischen Kontaktnachverfolgung kombinieren. Auf diese Weise sei sicheres Shoppen möglich und die Geschäfte könnten schrittweise weiter öffnen. Der Kreis Reutlingen ist allerdings auf bestem Wege, den Inzidenzwert von 100 zu unterschreiten. Dann entfällt beim „Click & Meet“-Angebot die Pflicht für einen tagesaktuellen Schnelltest.
Regelung im Laden
In Geschäften mit weniger als zehn Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich höchstens ein Kunde gleichzeitig aufhalten, in Läden mit bis zu 800 Quadratmetern darf maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter sich gleichzeitig aufhalten und auf der darüberhinausgehenden Fläche ist nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter zulässig. In den Geschäften des täglichen Bedarfs ist unterhalb einer Fläche von 800 Quadratmetern ein Kunde pro 20 Quadratmeter und bei einer noch größeren Fläche noch ein Kunde pro 40 Quadratmeter zulässig. Selbstverständlich müssen die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden und im Geschäft beziehungsweise bereits auf dem Parkplatz eine FFP-2- oder medizinische OP-Maske getragen werden. Der Zutritt in den Laden muss von der Anzahl der Kunden her gesteuert werden. Um die Kontrolle zu behalten, gibt es viele unterschiedliche Modelle, so können beispielsweise Chips verteilt werden oder es stehen eine begrenzte Anzahl von Einkaufskörben oder -wagen vor dem Laden, die benutzt werden müssen und so auf einen Blick zeigen, wie viele Kunden im Geschäft sind.
In der Landespolitik wird gerade über eine Öffnungsstrategie für die – in der ersten Stufe – Außengastronomie und Hotellerie diskutiert. Spätestens an Pfingsten soll es soweit sein. Die IHK hält diese Perspektive für dringend nötig, so Epp weiter. „Die Unternehmen haben längst bewiesen, dass sie mit ihren Hygienekonzepten einen sicheren und geregelten Ablauf gewährleisten können.“
Die Entscheidung über eine etwaige Rückkehr zu den verschärften Regeln des Lockdowns trifft die Kreisverwaltung in Abhängigkeit von der Entwicklung der Inzidenzwerte. Das bedeutet natürlich, dass sich die Situation im schlimmsten Fall auch wieder ändern kann und die jetzt geöffneten Geschäfte erneut schließen müssen beziehungsweise in den „Click & Collect“-Modus zurückkehren. Nach wie vor gestaltet sich die Situation also schwieriger, als vor Beginn der Corona-Pandemie. Allerdings geben die offenbar erfolgreichen Auflagen in Verbindung mit der voranschreitenden Impfung von immer mehr Menschen Grund zur Hoffnung, dass dies nicht mehr nötig sein wird. rot