Förderung für Holz- und Pelletheizung
Sonderveröffentlichung

Der Fachmann hilft Förderung für Holz- und Pelletheizung

Für bestimmte Heizarten gelten ab dem kommenden Jahr neue Förderrichtlinien.

Für neue Heizungen stehen weiter Fördermittel zur Verfügung. Foto: DOC RABE Media/stock.adobe.com

08.12.2023

Die gute Nachricht für alle, die über eine Pelletheizung nachdenken: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist von der aktuell verhängten Haushaltssperre ausgenommen. Hier können 2023 weiterhin Förderanträge für neue Heizungen in Bestandsbauten gestellt und bewilligt werden, so die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online.

Aktuell liegt die Förderrate für sogenannte Biomasseheizungen mit Scheitholz, Pellets und Holzschnitzel ab fünf Kilowatt Nennwärmeleistung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude bei zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Bis zum Jahresende werden diese Biomasseheizungen nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung gefördert. Zudem müssen sie mit einem jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von mindestens 81 Prozent besonders effizient sein und einen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³ einhalten.

Wie sieht es 2024 aus?

Ab nächstem Jahr ist eine Änderung der finanziellen Förderung für Holzheizungen geplant. Wer ab 1. Januar 2024 im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen eine neue Scheitholzheizung, Pelletkessel oder einen Pelletofen mit Wassertasche anschafft, soll eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten erhalten, heißt es vom Informationsprogramm Zukunft Altbau. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von weiteren 30 Prozent. Den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus für Eigentümer, die ihre Heizung schneller austauschen als vorgeschrieben, gibt es für Biomasseheizungen nur, wenn sie in Kombination mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserwärmepumpe installiert werden. Der Bonus beträgt für die zeitnahe Heizungsmodernisierung im Jahr 2024 25 Prozent und verringert sich fortlaufend. Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.

Der Emissionsminderungs-Zuschlag gilt für Biomasseheizungen mit einem Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³. Sie werden zusätzlich mit pauschal 2500 Euro gefördert. Diese Förderungen lassen sich addieren, die maximale Förderhöhe beträgt 70 Prozent der Kosten. Auch das Antragsverfahren soll geändert werden. Wer einen Antrag stellt, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Installateur oder Lieferanten geschlossen haben. Der Vertrag muss rückgängig gemacht werden können, falls keine Förderung bewilligt wird. Fördervoraussetzung ist auch, dass der Vertrag das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthält. dpa

Info: Eine Liste der förderfähigen Anlagen kann man auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herunterladen.