Krankenversicherung gilt für das ganze Studium
Sonderveröffentlichung

Berufswahl und Zukunft Krankenversicherung gilt für das ganze Studium

PKV oder GKV? Wer mit einem Studium beginnt, muss sich auch mit dem Krankenversicherungsschutz beschäftigen.

Studierende sollten sich vorab gut überlegen, wie sie sich versichern wollen. Denn bis zum Ende der Ausbildung ist kein Wechsel mehr möglich. Foto: Andrea Warnecke/dpa-mag

11.05.2021

Die Entscheidung, ob es während des Studiums eine private oder gesetzliche Krankenversicherung sein soll, bleibt für die gesamte Studiendauer bindend. Darauf macht die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam. Wer sich privat versichert, kommt während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Für manche Studenten kann die private Krankenversicherung sinnvoll sein.       

Bis 25 sind die meisten bei den Eltern mitversichert

Wenn zum Beispiel über die verbeamteten Eltern ein Beihilfeanspruch besteht, ist die private Versicherung meistens günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Aber: Fällt während des Studiums der Kindergeldanspruch weg, muss der Vertrag auf eigenständigen Vollversicherungsschutz umgestellt werden. Bei gesetzlich versicherten Eltern sind Studienanfänger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Diese Zeit verlängert sich bei geleistetem Wehr- oder Ersatzdienst entsprechend. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten unter 455 Euro liegt beziehungsweise bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) 450 Euro nicht überschreitet. In diesem Fall und ab dem 26. Lebensjahr ist dann aber die studentische Versicherung gemäß KVdS möglich. Sie kostet monatlich 76,85 Euro plus den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung und gegebenenfalls den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenversicherung. dpa