Zu wenig Kohle?
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17. JOB-BÖRSE DER VR BANK HEILBRONN SCHWÄBISCH HALL EG Zu wenig Kohle?

Geld: Zimmer, ÖPNV-Ticket, Klamotten und auch mal weggehen – wer da als Azubi oder Studierender nicht von den Eltern unterstützt wird, bekommt vielleicht BAB oder BAföG.

BAB und BAföG helfen jungen Menschen, die finanziell nicht von ihren Eltern unterstützt werden. Foto: lassedesignen/Shutterstock.com

11.05.2022

Egal, ob Ausbildung oder Studium – es gibt immer einen wichtigen Aspekt, den man berücksichtigen muss: Die Finanzen. Denn beides geht meist Hand in Hand mit einer eigenen Wohnung. Wie packt man alles an? Hier gibt es die Möglichkeiten im Überblick.

BAB wie „bibbidi babbidi boo“?

Nein, eher wie „Berufsausbildungshilfe“. Diese ist dafür da, die Lücke zwischen dem finanziellen Gesamtbedarf und der Mittel, die einem zur Verfügung stehen, zu überbrücken. Der Zuschuss kann bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragen werden – das geht auch online.

Welche Voraussetzungen muss man für BAB erfüllen?

Zunächst benötigt man die deutsche Staatsbürgerschaft. Wer diese nicht hat, sollte aus einem EU-Land kommt, einen bestimmten Aufenthaltsstatus besitzen oder ein Elternteil haben, das seit mindestens drei Jahren in Deutschland arbeitet. Weiterhin hat man schon die halbe Miete, wenn man an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnimmt oder aktuell eine (außer-) betriebliche Berufsausbildung lernt. Wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit von deinem Zuhause entfernt ist, sodass du umziehen musst, ist das ebenfalls eine gute Voraussetzung, allerdings nur, wenn die Wohnung nicht deinen Eltern gehört. Sofern du über 18 Jahre alt oder verheiratet bist beziehungsweise mit einem Partner zusammenlebst, vielleicht sogar schon ein Kind hast, hast du sogar sehr gute Karten. Das musst du vorlegen: Ein unterschriebener Ausbildungsvertrag, der bei der zuständigen IHK oder HWK eingetragen ist, sowie Nachweise über die Ausbildungsvergütung und das Einkommen deiner Eltern oder deines Ehe- beziehungsweise Lebenspartners durch den Steuerbescheid oder die Jahreslohnbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr.

Wie viel bekommst du denn nun?

Der Höchstsatz an BAB liegt seit August 2020 bei 723 Euro. Allerdings musst du beachten, dass es für jeden individuell berechnet wird. Dabei wird der Gesamtbedarf ausgerechnet, das heißt: der Grundbedarf plus Zuschläge, wie Fahrtkosten oder Bedarf der Arbeitskleidung. Außerdem wird der Lebensunterhalt, dein Einkommen und beispielsweise das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt. Es gibt im Internet viele BAB-Rechner, die dir ungefähr ausrechnen, ob du Anspruch auf BAB hast und wie viel du bekommen würdest. Hier kannst du es ja mal versuchen: www.babrechner.arbeitsagentur.de .

Was du unbedingt vermeiden solltest!

Falsche Angaben machen. Wenn du dir irgendwo unsicher bist, dann kläre es lieber vorher. Im schlimmsten Fall bekommst du eine Anzeige und musst die bewilligte Beihilfe zurückzahlen. Auch bei Änderungen in deinem Leben wie einem Umzug oder einer längeren Krankheit solltest du das Amt umgehend informieren. Wichtig: Bei einem Ausbildungsabbruch wird es schwierig nochmal BAB zu erhalten. Gefördert wird meist nur die erste Ausbildung, die zweite ausschließlich dann, wenn mit der ersten keine Chance auf Arbeit besteht.

Was ist nun dieses „BAföG“?

BAföG ist die Abkürzung für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Dieses Gesetz regelt die staatliche Unterstützung von Schülerinnen, Schülern und Studierenden.

Wer bekommt BAföG?

Wenn du deine erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen absolvierst, hast du ein Recht auf BAföG. Es fördert aber nur rein schulische Ausbildungen.

Wie und wo musst du für BAföG einen Antrag stellen?

Die Beantragung kannst du schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Auch hier kannst du entweder per Post agieren oder online den Antrag ausfüllen. Schau einfach mal bei www.bafög.de/de/antragstellung-302.php vorbei. Wo du den Antrag stellst, ist immer unterschiedlich, je nach Ausbildungsart. Wenn du studierst, stellst du den Antrag beim Studierendenwerk am Ort der Hochschule. Für Schüler, zum Beispiel an Abendgymnasien oder Kollegs ist die Antragstelle bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- und Kreisverwaltung, wo sich die Ausbildungsstätte befindet. Schülerinnen und Schüler, die noch nicht volljährig sind, müssen es bei demselben Amt beantragen, aber am Wohnort der Eltern.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Auch beim BAföG benötigst du die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Bleibeperspektive. Und du darfst nicht älter als 30 Jahre sein. Bei Masterstudiengängen hast du aber noch eine Chance bis 35. Da genügt aber meist der Nachweis, dass du an einer Hochschule oder Schule angenommen wurdest.

Unterlagen, die du auf jeden Fall parat haben solltest

Deine Immatrikulationsbescheinigung oder ein Nachweis, dass du an einer Schule angenommen wurdest. Wenn du nicht noch familienversichert bist, brauchst du auch eine Bescheinigung deiner Krankenkasse. Du wohnst auch nicht mehr bei deinen Eltern? Dann legst du entweder deinen Mietvertrag, eine Meldebescheinigung oder eine Wohnungsgeberbescheinigung vor. Finanziell machst du dich, umgangssprachlich gesagt, „nackig“. Denn du musst alle Konto- und Depotauszüge, Bausparverträge und Kapitalversicherungen vorlegen. Steuerbescheide deiner Eltern müssen auch mitgeschickt werden.

Wie viel du bekommst und wie viel du zurückzahlen musst

Die Höhe des BAföGs wird individuell berechnet. Dabei wird das Einkommen und das Vermögen des Studierenden sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehe-/Lebenspartners berücksichtigt. Im Bewilligungszeitraum, also in den 12 Monaten, darf dein Einkommen 5421 Euro nicht übersteigen. Achtung: Die Hälfte des BAföGs musst du zudem zurückzahlen. Die Begrenzung der Darlehensschuld liegt bei 10 000Euro. Nach fünf Jahren der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung. Jedes Vierteljahr werden 390 Euro fällig. Vivien Kaiser