Pflege-Lexikon: Wer erhält was?
Sonderveröffentlichung

ConSenio Pflege-Lexikon: Wer erhält was?

Pflegebedürftige Menschen müssen sich mit einem unübersichtlichen Angebot von Leistungen auseinandersetzen. Die gute Nachricht: Ab 2022 gibt es mehr.

Viele Tipps für jeden Pflegegrad hat die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Seite gesammelt.

24.11.2021

Im Dschungel der Pflegebegriffe kann man sich leicht verirren: Was heißt Tagespflege, was Nachtpflege? Was kostet das und wieviel zahlt die Kasse? Kann man Leistungen kombinieren? Für einen guten ersten Überblick hat die Verbraucherzentrale NRW eine interaktive Grafik erstellt. Diese ist nicht nur für Einwohner Nordrhein-Westfalens aufschlussreich – vor allem, weil auch Fragen über die reine pflegerische Versorgung hinaus geklärt werden. Die Kostenerstattung für Hilfsmittel wie Handschuhen, Betteinlagen oder Desinfektionsmitteln etwa ist ein Thema. Die Betroffenen erfahren auch im Detail, wie Umbauten bezuschusst werden können, die Website bietet sogar Formulare zum Download an. Dabei geht es übrigens nicht nur um die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch um die pflegenden Angehörigen. Diese leiden häufig unter der Mehrfachbelastung: Meist stehen sie voll im Berufsleben und müssen schon ihren eigenen Haushalt und ihre Familie managen. Das Portal verrät, welche Entlastungsmöglichkeiten Angehörige nutzen können.Der Medizinische Dienst begutachtet Der erste Schritt ist ein Antrag bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst begutachtet den Antragsteller und sein Wohnumfeld. Darauf basierend erfolgt die Einteilung in einen Pflegegrad. Je höher, desto mehr Aufwand bedeutet die Pflege. Ein Überblick über die wichtigsten Begriffe:

Pflegegrad: Die Einstufung reicht von 1-5. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld bzw. Sachleistungen erhalten die Betroffenen.

Entlastungsbeitrag: Dabei handelt es sich um 125 Euro, die ab Pflegegrad 1 gezahlt werden – zusätzlich zu anderen Leistungen. Der Entlastungsbeitrag soll vor allem pflegenden Angehörigen zugute kommen, etwa für Kurse, für eine Haushaltshilfe oder für eine Kurzzeitpflege.

Vollstationäre Leistungen: Die Kostenübernahme der Pflegekasse beträgt von 125 Euro (Pflegegrad 1) bis 2005 Euro (Pflegegrad 5). Darüber hinausgehende Kosten müssen die Betroffenen selbst zahlen. Ab Januar 2022 erhalten Heimbewohner ab Pflegegrad 2 einen weiteren Zuschuss zum Eigenanteil. Dieser hängt davon ab, wie lange sie schon im Pflegeheim leben.

Pflegesachleistungen: Damit ist die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst gemeint. Hier reichen die erstattbaren Kosten von 689 Euro pro Monat (Pflegegrad 2) bis 1995 Euro (Pflegegrad 5). Auch diese Leistungen steigen im Januar 2022 um 5 Prozent.

Pflegegeld: Dieses Geld erhalten Pflegebedürftige, die etwa von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Es reicht von 316 Euro (Pflegegrad 1) bis 901 Euro (Pflegegrad 5). dpa/ka

Info Mehr Tipps und Informationen rund um Pflege gibt es online unter verbraucherzentralenrw.de/pflege
  

12 Monate nach dem Tod eines Pflegebedürftigen erlöschen Ansprüche gegen die Pflegekasse. Die Erben können in dieser Zeit noch Rechnungen einreichen, etwa für barrierefreie Umbauten, für Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege. Diese Regelung ist neu, zuvor waren mit dem Tod des Pflegebedürftigen alle Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung erloschen.